Haus-, Platz- und Spielordnung

der Golfclub Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG (Stand Januar 2018)

Allgemeines

Die Golfclub Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG (nachstehend „Betreiberin“ genannt) ist Betreiberin der Golfanlage (18-Loch-Platz, Clubräume, Übungsanlagen und sonstige Einrichtungen). Die Betreiberin hat das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage. Sie wird durch die Geschäftsleitung der Golfclub Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG vertreten.

Folgende Regelungen über die Benutzung der Golfanlage und des Clubhauses dienen dem reibungslosen Miteinander von Betreiberin, Mitgliedern und Gästen. Die Bestimmungen gelten bis auf Widerruf für alle Mitglieder und Gäste, ebenso für Greenfee-Spieler und Turnierteilnehmer. Diese Ordnung kann jederzeit geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

 

1. Hausordnung

Die Clubräume dienen allen Mitgliedern und Gästen zur Entspannung und Erholung. Voraussetzung dafür ist gegenseitige Rücksichtnahme. Nachfolgende Punkte sind deshalb unbedingt einzuhalten:

  1. Von allen Mitgliedern und Gästen wird erwartet, dass sie die Clubräume in gepflegter Kleidung betreten.
  2. Schuhe mit Metallspikes sind im Clubhaus nicht gestattet, es wird gebeten, zur Schonung der Räumlichkeiten Softspikes oder Straßenschuhe zu benutzen.
  3. Das Rauchen ist verboten.
  4. Betriebseigene Handtücher dürfen nicht aus den Umkleiden entfernt werden.
  5. Das Abstellen und Aufbewahren von Golftaschen und Golfwagen im Gastronomiebereich und auf der Terrasse, sowie in den Sanitär- und Umkleideräumen ist nicht gestattet.
  6. Das Hinaustragen und Entfernen von Möbeln, Kissen und anderem Inventar aus den Räumlichkeiten der Betreiberin ist nicht gestattet.
  7. Jugendlichen ist der Genuss alkoholischer Getränke auf der Clubanlage untersagt.
  8. Eine Haftung der Betreiberin für jedwede Schäden, Verlust oder Diebstahl von Eigentum oder Verletzung der Person des Spielberechtigten ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Betreiberin oder ihren Erfüllungsgehilfen.

2. Platz- und Spielordnung

Für die Benutzung der Einrichtungen der Golfanlage gelten folgende Grundsätze, die unbedingt eingehalten werden müssen:

  1. Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren Einhaltung selbstverständlich ist, sind daher die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler erforderlich.
  2. Zur Etikette gehören u. a.: Pitchmarken ausbessern, Divots zurücklegen, Bunker zu harken sowie Abfälle und Zigarettenreste in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Alle Spieler sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten.
  3. Spielberechtigt sind Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bzw. Gastspieler, die ihr Greenfee entrichtet haben.
  4. Das Spielen auf dem Platz ist nur Spielern gestattet, die mindestens die Platzerlaubnis nachweisen können. Alle Gastspieler sind verpflichtet, sich vor dem Spielen anzumelden.
  5. Mitglieder werden gebeten, ihre Clubplakette, Gastspieler ihr Greenfee-Ticket deutlich sichtbar an der Golftasche anzubringen.
  6. Der Spielberechtigte ist verpflichtet, sich vor der Nutzung der Golfanlage über alle Platz- und Verhaltensregeln, sowie über die Sicherheitsvorschriften zu informieren, und die im Golfsport üblichen Sicherheitsbestimmungen uneingeschränkt einzuhalten. Die Nutzung der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
  7. Die Platzregeln sind unbedingt einzuhalten. Sonderregelungen, wie etwa Einschränkungen der Spiel- und Übungsmöglichkeiten durch Platzpflegearbeiten oder Turnierbetrieb, werden durch Aushang bekannt gegeben. Hinweise an den ersten Abschlägen sind zu beachten. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Managements, des Starters, der Platzaufsicht und der Platzpflege-Mannschaft Folge zu leisten.
  8. Die Golfrunde beginnt grundsätzlich an den Abschlägen 1/10, folgt dem normalen Verlauf der Spielbahnen und endet am 9./18. Grün. Spieler, die an Bahn 10 starten, haben kein Durchspielrecht an Bahn 1. Abkürzungen auf der Runde bzw. sonstiges Einschneiden ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass an Sonn- und Feiertagen zwischen 11:00 und 16:00 Uhr nur von Tee 1 gestartet werden darf.
  9. Grundsätzlich wird auf der Runde nach dem Stableford-Punktesystem gespielt. Dies bedeutet, der Ball muss aufgenommen werden wenn auf der jeweiligen Spielbahn kein Punkt mehr erzielt werden kann. Andere Spielformen sind gestattet, wenn es die Verkehrsdichte auf dem Platz zulässt.
  10. Ein Spieler darf den Abschlag erst dann betreten und abschlagen, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist. Sollte ein Spieler durch gefährliches Aufspielen oder Überspielen eine Verletzung anderer Spieler billigend in Kauf nehmen, kann dieses Vergehen im Einzelfall die Kündigung seines Nutzungsrechtes nach sich ziehen.
  11. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, dürfen Schwünge zum „Aufwärmen“ nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf Grüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen /-wagen abgestellt werden. Die Fahnenstange muss mit Bedacht hingelegt werden.
  12. Auf Platzpflegepersonal ist besonders Rücksicht zu nehmen. Wenn sich Platzpflegepersonal in Reichweite des Schlages befindet, hat der Greenkeeper Vorrang und der Golfspieler muss warten. (s. Punkt 10)
  13. Spieler, die ihre Bälle suchen oder um mehr als ein ganzes Loch zurückliegende Flights sind aufgefordert, die nachfolgenden Spieler überholen zu lassen, wenn diese im Spielfluss entschieden behindert werden. Ein freiwilliges Durchspielenlassen schnellerer Flights wird generell begrüßt.
  14. Eine Spielergruppe (Flight) besteht aus max. vier Spielern, von denen jeder eine eigene Golftasche und eine eigene Ausrüstung mitzuführen hat.
  15. Auf der Golfanlage wird um eine golfadäquate Bekleidung gebeten.
  16. Die Driving-Range Bälle sind Eigentum der Betreiberin; sie dürfen nur auf der Driving- Range verwendet werden. Jegliche Mitnahme ist Diebstahl.
  17. Aus Sicherheitsgründen darf der Greenkeeper-Werkhof von Unbefugten nicht betreten werden und abgestellte Platzpflegemaschinen nicht berührt werden.
  18. Bei Anfahrt des Golfgeländes bitten wir um besonders angepasste Geschwindigkeit. Parken ist nur an den vorgesehenen Stellplätzen gestattet.
  19. Alle Benutzer der Golfanlage sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten und den Anweisungen des Personals der Golfclub Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG Folge zu leisten. Bei Verstößen kann eine schriftliche Verwarnung und ein zeitlich begrenztes Spielverbot ausgesprochen werden. Bei wiederholten oder besonders groben Verstößen gegen diese Haus-, Platz- und Spielordnung kann das Nutzungsrecht vorzeitig gekündigt und Hausverbot erteilt werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Jahresgebühr - auch zeitanteilig – ist in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Fälle geschäftsschädigenden Verhaltens (z.B. Mitnahme von Schwarzspielern), Beleidigungen gegenüber Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern der KG oder sonstiger widerrechtlicher Verletzung der Rechte der Betreiberin.
  20. Diese Haus-, Platz- und Spielordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe durch Aushang am Schwarzen Brett mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Rehburg-Loccum, im Januar 2018

Geschäftsführung Golfclub Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG

Kontakt

Golfclub Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG
Hormannshausen 2a • 31547 Rehburg-Loccum
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Telefon: 05766 93 01-7 • Fax: 05766 93 01-9
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Die Gastronomie hat dienstags bis sonntags von 10:30 bis 20:00 geöffnet.

Das Team freut sich auf alle Golfer*innen und externe Gäste.

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Montags ist die Range von 08:00-12:00 Uhr wegen Pflegearbeiten geschlossen.

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